Private Immobilienfinanzierung

Wie der Name schon sagt, nutzt man eine Immobilienfinanzierung zum Kauf einer Immobilie. Dabei unterscheidet man zwischen privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen.

Die private Finanzierung zeichnet sich dadurch aus, dass die gekaufte Immobilie für das Wohnen gekauft wird. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Haus oder eine Wohnung handelt. Ob man selbst darin wohnt oder die Immobilie vermietet, hat Auswirkung auf die Risikogruppierung – hier steht die Eigennutzerfinanzierung der Kapitalanlegerfinanzierung gegenüber. Da natürlich auch Unternehmer oder Freiberufler in einer selbst gekauften Immobilie wohnen können, sind diese Käuferschichten in diesem Falle ebenfalls als privat einzuordnen.

Wer eine private Immobilienfinanzierung abschließt, nutzt für den Kauf Eigen- und/oder Fremdkapital. Letzteres sind zumeist Darlehen von Banken, Versicherungen oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Allgemeinen ist eine private Finanzierung für den Kreditgeber weniger riskant als eine gewerbliche, da sie mit Hypotheken oder einer Grundschuld abgesichert ist. Kann eine Immobilie dennoch nicht vollständig bezahlt werden, bleibt immer noch der Weg der Zwangsversteigerung – bitter für den Käufer, für den Kreditgeber aber oft die einzige Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Restschulden einzutreiben.

Wer Fremdkapital für eine private Immobilienfinanzierung benötigt, zahlt diese in Raten zurück, die aus Tilgung und Zinsen bestehen. Meist handelt es sich hierbei um Annuitätendarlehen, bei denen die Raten das Darlehen abbauen und damit auch die Zinslast mindern. Beliebt sind auch die Bauspardarlehen.

Die private Finanzierung einer Immobilie macht bei den meisten Menschen in der Summe mehrere Jahreseinkommen aus. Daher ist es wichtig, dass Käufer geschützt werden – durch Verbraucherschutzvorschriften. Der Kauf muss z. B. notariell beglaubigt werden. Es gibt zudem ein Widerrufsrecht und der Kreditgeber darf den Immobiliendarlehensvertrag nicht sofort kündigen, wenn der Käufer mit der Tilgung mal in Rückstand gerät. Das Risikobegrenzungsgesetz schreibt hier vor, dass dies erst bei einem Rückstand von 2,5% der Darlehenssumme möglich ist.

Im Übrigen tragen Immobilienfinanzierungen einen wichtigen Teil zur Volkswirtschaft bei, denn wo gebaut wird, werden Arbeitsplätze erhalten oder geschaffen und der Wert von Wohnimmobilien steigt.