Gehaltsumwandlung?

Veröffentlicht von admin am 16. Februar 2009 um 22:57

Im Dschungel der vielen verschiedenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge bieten sich scheinbar endlos viele Wege, um im Alter eine gewisse Absicherung erfahren zu können. Eine dieser Formen ist die Gehaltsumwandlung und ist ein Teil der betrieblichen Vorsorge. Der Arbeitgeber vereinbart zusammen mit Arbeitnehmer und Pensionskasse, dass vom Bruttolohn des Angestellten monatlich ein Betrag an die Kasse bezahlt wird, die in weiterer Folge diese Beiträge an ein eigenes Konto bindet, auf welches der Arbeitnehmer beim Erreichen des Rentenalters zugreifen kann.

Hierbei hat er die Wahl zwischen einer einmaligen Auszahlung des gesamten Betrags, oder der Auszahlung in Form einer Zusatzrente. Das eingezahlte Geld ist für den Arbeitgeber nicht mehr erreichbar. Ebenso wenig ist es pfändbar. Die monatliche Summe kann der Arbeitnehmer nach Wahl ändern. Wichtig ist zu erwähnen, dass er jedoch keinerlei Zugriff auf das Konto hat, bevor er nicht im Rentenalter ist.
Die steuerliche Situation ist seit 2009 für solche Gehaltsumwandlungen neu geregelt. Die Sozialabgaben muss der Arbeitnehmer bezahlen und er bezahlt für die ausbezahlte Rente am Ende die Steuern. Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Sozialabgaben.
Diese Art der zusätzlichen Vorsorge ist sicherlich eine gute Alternative, um sich im Alter ein zusätzliches Standbein schaffen zu können. Sie sollten jedoch nur als ein Teil angesehen werden. Die klassischen Versicherungen sind deshalb nicht weniger wichtig. Die Gehaltsumwandlung schafft also nur eine kleine Zusatzrente.

Wann genau diese dann in Anspruch genommen werden kann, wird durch das Renteneintrittsalter bestimmt. Dieses wird durch statistische Rechnungen und Analysen ermittelt, wobei aus verschiedenen Gründen ein Rentenanspruch auch vor Erreichen des Renteneintrittsalters passieren kann. Beim Eintreten dieses Falls wird jedoch basierend auf jedem fehlenden Arbeitsmonat ein kleiner Prozentsatz abgerechnet. Auf der anderen Seite erhöht sich die Rente für jedes weitere Monat Arbeit nach Erreichen des Antrittspunktes, ohne dass man einen Anspruch gestellt hat.

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