Nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch als Schüler oder Student ist man vor Unfällen und Krankheiten nie gefeit. Stellt das für normale Angestellte und Arbeiter kein weiteres Problem dar, weil diese aufgrund einer Beschäftigung auch meist bei der branchenüblichen Krankenkasse versichert sind, stellt sich dies für Studenten ungleich schwieriger dar. Solange die so genannte Kindeseigenschaft besteht, kann man sich bei seinen Eltern mitversichern lassen. Die Kindeseigenschaft wird vom Gesetzgeber dankenswerter Weise für die Dauer der Ausbildung an der Universität auch noch bis zum 26. beziehungsweise bis zum 27. Lebensjahr anerkannt. weiterlesen